Erstellung des Jahresabschlusses nach Ablauf des Geschäftsjahres
Nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres ist auf der Grundlage der über das Jahr hinweg erstellten Buchführung ein Jahresabschluss zu erstellen. Dieser dient der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens.
Soweit wir Ihre Buchhaltung in unserem Hause erstellen, beginnen wir unmittelbar nach Abschluss des Geschäftsjahres mit der Erstellung des Jahresabschlusses. Soweit Sie die Buchführung in Ihrem Hause erstellen, können Sie uns die Daten des Geschäftsjahres über die entsprechende DATEV-Schnittstelle zur Verfügung stellen. Es ist daher zu empfehlen, eine Software zu wählen, die eine solche DATEV-Schnittstelle zur Verfügung stellt. Aber auch ohne eine solche Schnittstelle können wir die Daten z. B. über Summen- und Saldenlisten und die zugehörigen Kontenblätter in unser System übertragen. Optional können wir hierbei auch eine Plausibilitätsüberprüfung Ihrer Buchführung durchführen.
Wir halten Rücksprache mit Ihnen über die Ausübung möglicher Wahlrechte, zu empfehlende Gestaltungen oder sonstige noch zu klärende Punkte. Sie erhalten nach Abschluss dieser Arbeiten ein Leseexemplar. Nach Bestätigung dieser vorläufigen Ausfertigung erledigen wir auch die übrigen Aufgaben, wie die pflichtmäßige Veröffentlichung bzw. Hinterlegung im Bundesanzeiger und die Erstellung der jährlich abzugebenden Steuererklärungen.
Folgende Abschlüsse können wir für Sie in unserem Haus erstellen:
- Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung)
- Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
- Konzernabschluss (konsolidierter Abschluss)