Notwendigkeit der steuerrechtlichen Bedarfsbewertung
Der Anlass, der eine steuerliche Bedarfsbewertung nötig macht, kann vielfältig sein. Verstirbt der Inhaber oder die Inhaberin eines Unternehmens, ist der Wert im Rahmen des Übergangs auf die Erben für das Finanzamt ermittelt werden muss. Soll ein weiterer Gesellschafter oder eine weitere Gesellschafterin in ein Unternehmen aufgenommen werden, ist ebenfalls eine Unternehmens-Bewertung notwendig. Auch im Rahmen von Scheidungen sind zur Ermittlung eines möglichen Zugewinnausgleichs Unternehmens-Bewertungen durchzuführen.
Auch sind bei Schenkungs- oder Erbschaftsfällen oftmals Grundstücke steuerlich zu bewerten – ggf. mit Nießbrauchsvorbehalt.
Wahl der Bewertungsmethode
Wir nehmen die Bewertung von Unternehmen oder Grundstücken stets im Sinne des einschlägigen Steuer- und Bewertungsrechts vor. Die Bewertung von Unternehmen erfolgt grundsätzlich nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Die Bewertung von Grundstücken richtet sich nach der Art des Grundstück und dessen Nutzung. Es gilt dabei oftmals zahlreiche Daten zusammenzustellen und ggf. zu beschaffen. Wir unterstützen Sie hierbei. Auch fordern wir notwendige Daten, wie z. B. den Bodenrichtwert, für Sie an.
Bei Ihnen steht eine Schenkung (z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge) im Raum? Sprechen Sie uns gerne an. Wir ermitteln für Sie vorab die steuerrechtlichen Folgen und beraten Sie bei der Gestaltung der geplanten Schenkung.
Sie haben geerbt, wurden zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert oder rechnen mit einer solchen Aufforderung? Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite.
Berufsrechtliche Vorschriften
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund unserer Berufspflichten zur Unabhängigkeit und Verschwiegenheit lediglich Unternehmensbewertungen durchführen, zu denen wir vom Unternehmen selbst beauftragt wurden. Bewertungen im Namen außenstehender Dritter können wir nur in ausdrücklicher Absprache mit dem jeweiligen Unternehmen durchführen.